|
Kontakt Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Spezial-Feed Google-Gadget Hintergrundbild-Download FAQ Veranstaltungen melden |
|||
| Dienstag, 22. Mai 2012 - unabhängige Online-News aus der Agrartechnik | |||
|
| Startseite | Artikel | Veranstaltungen | Atom & RSS | Twitter | Gebrauchtmaschinen | Extras & Service | Links | Impressum | |||
Mähwerke gehören zu den Maschinen, die im praktischen Einsatz Personen schwer verletzen können. Um die Menschen vor allen Gefahren zu schützen, dürfen, so Prüfingenieur Werner Sturmfels vom DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel in Groß-Umstadt, derartige Maschinen nur mit geeigneten Schutzeinrichtungen betrieben werden. Ein starres Schutzgitter, das jeglichen Zugang zu den gefährlichen Stellen verwehrt, würde die Arbeitsweise und Funktion des Mähwerks negativ beeinflussen oder sogar ganz hemmen. Hingegen bietet eine flexible Schutzeinrichtung, beispielsweise ein Schutztuch, beides, denn es schränkt den Gebrauch des Mähwerkes nicht ein und gibt gleichzeitig ausreichend Schutz vor herausschleudernden Teilen.
Mit der Norm EN 745 „Kreiselmähwerke und Schlegelmäher“ wurden bisher die spezifischen Gefährdungen dieser Maschinen geregelt. Die Norm beschreibt die besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen sowie deren Überprüfung für die Gestaltung und Konstruktion eines Mähwerks. Unter anderem wird darin auch straff und komprimiert die Prüfung von Schutztüchern abgehandelt. Mehrere Unfälle in Italien, die ursächlich auf mangelhafte Schutztücher zurückzuführen waren, haben dazu geführt, dass die Norm zurückgezogen und europaweit auf den Prüfstand gestellt wurde. Eine internationale Gruppe aus Firmenvertretern und staatlichen Sicherheitsfachkräften hat in mehrjährigen Verhandlungsrunden, begleitet von unzähligen praxisorientierten Labortests, eine neue internationale Norm eigens nur für Schutztücher erstellt. Die ISO 17103 mit dem Titel „Landmaschinen – Kreisel- und Schlegelmäher – Prüfmethoden und Annahmekriterien für Schutztücher“ geht nun ausführlich auf die speziellen Anforderungen und Begebenheiten in der Landtechnik bei Mähwerken ein. Im Dezember 2009 wurde sie offiziell von der CEN (Europäisches Komitee für Normung) verabschiedet und hat sowohl bei Landmaschinenherstellern als auch bei den Produzenten von Schutztüchern große Aufmerksamkeit erfahren.
Die zum Teil gravierenden Änderungen gegenüber der alten EN sind in der Übersicht 1 in der Bildergalerie aufgeführt. Einerseits hat man die in der Praxis üblicherweise am häufigsten vorkommende Einspannung ausgewählt und diese Methode im Labortest entsprechend fixiert. Die Art und das Aussehen der Einspannvorrichtungen sind jetzt klar definiert und geregelt. Andererseits sind auch die Anforderungen zum Bestehen der Prüfung drastisch erhöht worden. Auch wurden die neuen Grenzen an die Umfangsgeschwindigkeiten der Messer gekoppelt. So wird jetzt zwischen Messergeschwindigkeiten von ≤ 90 m/s und > 90 m/s unterschieden.
Dass die Industrie ohne Weiteres in der Lage ist, die geforderten Vorgaben einzuhalten, zeigen die von der DLG durchgeführten Sicherheitstests von Schutztüchern unterschiedlicher Hersteller. Für diese spezielle sicherheitstechnische Anforderung haben somit die Landmaschinenhersteller alles in ihrer Macht stehende für den Schutz ihres Mähwerkes getan. Durch die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung an der Maschine wird dies außerdem für alle sichtbar dokumentiert und bestätigt. Mähwerke und in erster Linie deren Schutztücher sollten immer in einem einwandfreien und funktionsfähigen Zustand sein. Auch der Landwirt ist hier gefordert. Er sollte sich vor jeder Inbetriebnahme davon vergewissern, dass keine Beschädigungen an dem Mähwerk vorhanden sind. Letztlich muss der Betreiber sicherstellen, dass seine als gefährlich eingestufte Maschine immer den geltenden Sicherheitsansprüchen entspricht.
Interessenten erhalten weitere Informationen zu den Schutztüchertests bei der DLG. Ansprechpartner ist Werner Sturmfels, Tel. 069/24788-635 oder eMail w.sturmfels[at]dlg[punkt]org.