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| Mittwoch, 23. Mai 2012 - unabhängige Online-News aus der Agrartechnik | |||
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Im Jahr 2006 haben sich 2 tödliche Unfälle mit beladenen Tragschleppern (Forwardern) in Rückwärtsfahrt ereignet. Dies war zentrales Thema bei einem Firmengespräch des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) in Groß-Umstadt.
Das Dezernat für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik im Regierungspräsidium Kassel gab dazu wichtige Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen: Demnach sei der Hersteller eines Tragschleppers mit dem Inverkehrbringen seiner Maschinen nach der EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhang I zu beachten. Danach muss durch die Bauart der Maschinen gewährleistet sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefährdung von Personen erfolgt. Die Maschine muss dazu mit allen wesentlichen Spezialausrüstungen oder -zubehörteilen geliefert werden, damit sie risikofrei gerüstet, gewartet und betrieben werden kann. Insbesondere muss die Sicht vom Fahrerplatz aus so gut sein, dass der Fahrer die Maschine und ihre Werkzeuge unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen ohne jede Gefahr für sich und andere Personen handhaben kann. Gefahren durch unzureichende Direktsicht muss erforderlichenfalls durch geeignete Hilfsvorrichtungen begegnet werden.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass der Fahrer eines Tragschleppers bei der Rückwärtsfahrt in beladenem Zustand keine Sicht auf die Fahrbahn habe und dadurch sich und andere Personen erheblich gefährden könne. Nach dem jetzigen Stand der Technik sei nur ein Videokamera-Monitor-System geeignet, die Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen. Tragschlepper, die bereits in Betrieb sind, müssten vom Arbeitgeber gegebenenfalls nachgerüstet werden.
Nach einer Umfrage des KWF beabsichtigen praktisch alle Hersteller und Vertreiber von Tragschleppern, ihre Maschinen künftig nur noch mit Rückfahrkameras auszuliefern, um so größtmögliche Sicherheit beim Betrieb der Maschinen zu bieten. Für vorhandene Maschinen werden Nachrüstmöglichkeiten angeboten.
Auch das KWF hat auf diese Situation reagiert, die sich aus der aktuellen Unfallerfahrung und den neuen technischen Möglichkeiten preisgünstiger, funktionstüchtiger Rückfahrkameras ergibt: Künftig werden Tragschlepper ohne Rückfahrkamera nicht mehr zur KWF-Gebrauchswertprüfung zugelassen.