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| Freitag, 25. Mai 2012 - unabhängige Online-News aus der Agrartechnik | |||
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Das Deutsche BiomasseForschungsZentrum bietet mit den drei nun verfügbaren Vergütungsrechnern „Feste Biomasse“, „Biogas“ und „Biomethan“ Anlagenbetreibern die Möglichkeit, die Vergütung ihrer Anlage nach dem neuen Vergütungssystem zu berechnen. Die Rechner sind über www.dbfz.de als Excel-Dateien kostenfrei zu beziehen.
Der Bundestag hat mit dem Beschluss vom 30. Juni 2011 eine weitere Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Dieser Beschluss beinhaltet auch eine umfassende Veränderung der Vergütungsstruktur für Bioenergieanlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen. Bis auf den Einspeisebonus für Biomethananlagen wurden im neuen System alle Boni abgeschafft und zum Teil in Mindestanforderungen überführt. Neu hinzugekommen sind die energetische Bewertung der Einsatzstoffe und deren Eingruppierung in drei Einsatzstoffklassen entsprechend ihrer ökonomisch-ökologischen Vorteilhaftigkeit. Das energetische Verhältnis der eingesetzten Stoffe ist dabei ausschlaggebend für die Einsatzstoffvergütung.
Die nun vom Deutschen BiomasseForschungsZentrum (DBFZ) vorliegenden Vergütungsrechner „Feste Biomasse EEG 2012“, „Biogas EEG 2012“ und „Biomethan 2012“ verstehen sich als Angebot an die Branche und bieten Anlagenbetreibern die Möglichkeit, die Vergütung ihrer Anlage nach dem neuen Vergütungssystem zu berechnen. Er soll zudem dazu dienen die Regelungen des neuen Vergütungssystems insgesamt besser nachzuvollziehen. Das neue Vergütungssystem ist dabei, so das DBFZ, prinzipiell nicht komplexer als das vorrangegangene EEG, es bedarf jedoch aufgrund der neuen Systematik eines Umdenkens bei den Betreibern. Für den Vergütungsanspruch sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen relevant.