Wie die DLG mitteilt, decken sich die jetzt im im „Verkehrsblatt“, dem alle zwei Wochen erscheinenden Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland, veröffentlichten Regelungen weitestgehend mit einem Prüfrahmen, den eine ehrenamtliche Prüfungskommission des Testzentrums Technik und Betriebsmittel der DLG 2015 veröffentlicht hat und der den Prüfungen für ein Prüfzeichen „DLG-ANERKANNT GESAMT-PRÜFUNG für Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme“ zugrunde liegt.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt hat das Bundesverkehrsministerium eine bundeseinheitliche Regelung für Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme in Kraft gesetzt. In den veröffentlichten, umfangreichen Empfehlungen werden die Anforderungen an ein Kamera-Monitor-System definiert, das zum Ausgleich von Sichtfeldeinschränkungen bei einer Überschreitung des maximal zulässigen Vorbaumaßes von 3,5 m dienen kann.
Hintergrund dieser Prüfung ist die Möglichkeit, einen Einweiser durch ein technisches System zu ersetzen. Dieser wurde bisher bei einem über 3,5 m hinausgehenden Vorbaumaß in einem 2009 veröffentlichten „Merkblatt für angehängte Arbeitsgeräte“ bei eingeschränktem Sichtfeld gefordert. Die genannten Überschreitungen des gesetzlich zulässigen Vorbaumaßes von 3,5 m treten insbesondere bei Verwendung von Frontanbaugeräten auf. Dies betrifft land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ebenso wie Bau- und Kommunalfahrzeuge, wie zum Beispiel Radlader, Bankettmäher oder auch Fahrzeuge im Winterdienst. Nicht zuletzt aufgrund der heute deutlich erhöhten Verkehrsdichte und einer damit verbundenen Gefährdung des Einweisers durch den Straßenverkehr, war die jahrzehntealte Einweiser-Regelung bereits in der Vergangenheit in der Praxis nicht umsetzbar und daher in die Kritik geraten.
Den Anstoß zur Entwicklung dieser wichtigen Prüfung, die nun in geltendes Recht umgesetzt wurde, hatte der Fachausschuss für Normen und Vorschriften des DLG-Fachzentrums Landwirtschaft gegeben, da heutige Traktoren höherer Leistungsklassen bereits ohne Anbaugeräte das maximal zulässige Vorbaumaß erreichen können. Insbesondere Lohnunternehmer hatten bemängelt, dass schon bei Transportfahrten mit einem Frontgewicht, z. B. in Silage-Häckselketten, ein Einweiser vonnöten wäre. Der breiten (Fach-)Öffentlichkeit und Politik wurde das Thema in einer Sondervorführung der DLG auf der Agritechnica 2015 vorgestellt.
Als vom Kraftfahrtbundesamt für Fragen des Sichtfelds benannter Technischer Dienst bietet das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel die entsprechenden Prüfungen für Hersteller von Kamera-Monitor-Systemen an. Die Eignung eines Kamera-Monitor-Systems wird über das Prüfzeichen „DLG-ANERKANNT GESAMT-PRÜFUNG“ nach außen sichtbar dokumentiert.
Die DLG-Prüfung für Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme bewertet die Eignung dieser Assistenz-Systeme für Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen in Bezug auf ihren Einsatz im landwirtschaftlichen Umfeld sowie bei Einsätzen im außerlandwirtschaftlichen Bereich wie Winterdienst oder Landschaftspflege. Die Prüfung umfasst die Beständigkeit gegenüber den rauen Einsatzbedingungen, technischen Daten wie Signalverzögerung und Bildauflösung, eine Praxisprüfung des Systems auf einer Trägermaschine wie einem Vorbaugerät oder Selbstfahrer sowie die Bewertung des Systems durch Probanden nach einer praktischen Anwendung. Mit der Vergabe des Prüfzeichens „DLG-ANERKANNT“ sieht die DLG-Prüfungskommission das geprüfte Vorbau-Kamera-Monitor-System als eine „geeignete Maßnahme“ zum Ersatz eines Einweisers im Sinne des im Verkehrsblatt vom 27.11. 2009 veröffentlichten Merkblatts für angehängte Arbeitsgeräte an.
Veröffentlicht von: Magdalena Esterer, Klaus Esterer