Mit der aktuellen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde die zukünftige Förderung von Biomasseanlagen und anderen erneuerbaren Energieträgern auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt. Obwohl das Volumen von etwa 122 MW installierter Leistung in der ersten Ausschreibungsrunde nicht vollständig ausgeschöpft wurde, lassen sich aus den ersten Erfahrungen bereits konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Ausschreibungsdesigns ableiten. In einer jetzt vorgelegten Stellungnahme haben Wissenschaftler des DBFZ insgesamt sechs Änderungsvorschläge skizziert, welche auch Vorschläge von Verbänden aus der Bioenergiebranche berücksichtigen.
Im September 2017 wurde im Rahmen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes die erste Ausschreibungsrunde für Bioenergieanlagen durchgeführt. Unter anderem aufgrund der langen durchschnittlichen Vergütungs-Restlaufzeit der meisten Bioenergieanlagen, zeigte sich, dass das Interesse bislang noch verhalten ist. Das Ausschreibungsvolumen betrug etwa 122 MW installierte Leistung. Von 33 Geboten mit einem Volumen von rund 41 MW erhielten 24 Gebote mit einem Volumen von rund 28 MW einen Zuschlag.
Obwohl das Volumen in der ersten Ausschreibungsrunde folglich nicht ausgeschöpft wurde, lassen sich aus den ersten Erfahrungen bereits konkrete Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Ausschreibungsdesigns ableiten. So fordert das DBFZ in der jetzt vorgelegten Stellungnahme unter anderem eine Verhinderung des Abbruchs der Flexibilisierung von Bestandsanlagen, die Erhöhung des Wettbewerbs im Ausschreibungsverfahren, eine Förderung der Güllevergärung außerhalb des Ausschreibungsverfahrens sowie die Verlängerung des Ausbaukorridors mit dem Ziel, den Technologiepfad zu erhalten. Auch eine Förderung von Kleinanlagen sowie ein Anreize zur Sektorkopplung sollten im Zuge der nächsten Novellierung angestrebt werden.
„Das Ziel des Ausschreibungsdesigns muss sein, den Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zu erhöhen und Perspektiven für die Entwicklung des Anlagenbestands aufzuzeigen. Die Politik muss sich entscheiden, wie die Bioenergie im Rahmen des EEG weiterentwickelt werden soll. Sowohl für den möglichen Ausbau zur Flexibilisierung von Biogasanlagen als auch dem Ausbaupfad nach 2022 muss der politische Rahmen festgelegt werden“, so Mattes Scheftelowitz, einer der Autoren der Stellungnahme.
Die komplette Stellungnahme findet sich übrigens unter www.dbfz.de/referenzen-publikationen/statements.
Veröffentlicht von: Magdalena Esterer, Klaus Esterer