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Biogas-Seminar bei Fliegl: Betreiber mitnehmen und sensibilisieren

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Artikel eingestellt am:
01.2.2016, 18:23

Quelle:
Fliegl Agrartechnik GmbH
www.fliegl.com

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„Eigentlich hätten alle Teilnehmer gleich zu Beginn unseres Seminars die Abschlussprüfung bestehen müssen“, sagt Alois Grundner am Ende der zweitägigen Schulung, an der 39 Betreiber von Biogasanlagen aus Ober- und Niederbayern teilgenommen haben. „Viele haben aber selbst eingeräumt, dass das wohl nicht geklappt hätte.“ Seit Juni 2015 verlangt die Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 529 von den Anlagenbetreibern den Nachweis einer Fachkunde mit mindestens vierzehn Lehreinheiten à 45 Minuten, in denen ein spezifischer Mindestinhalt vermittelt wurde. Alois Grundner bietet diese Pflichtseminare an; er ist Geschäftsführer der meineumwelt GmbH und Sachverständiger für GaLaBau, Umwelt und Agrar: „Ich habe den Eindruck, dass viele die Wichtigkeit erkannt haben, und dass die Nachweispflicht Sinn macht. Die meisten nehmen mit nach Hause: Es war gut, dass ich hier war.“

Auf dem Lehrplan des Seminars, das Mitte Januar in den Räumen von Fliegl Dosiertechnik in Mühldorf am Inn stattfand, standen

  • Allgemeine Kenntnisse, u.a. zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • Anlagen- und Arbeitssicherheit (Explosionsschutz, Brandschutz, Gesundheitsgefährdung, Notfallmaßnahmen, Umweltgefährdung, Fehleranalyse etc.)
  • Gewässerschutz
  • Planung und Genehmigung von Biogasanlagen
  • Vor allem bei den Themenkomplexen Gefahrstoffe und Gesundheit hat Grundner registriert, dass unter den Teilnehmern Wissensdefizite bestehen: „Die Kennzeichnung krebs- und allergieerregender Stoffe war für manche Betreiber Neuland. Oft denkt man, die Produkte sind verpackt, da reichen Arbeitshandschuhe und ein Dosierbehälter, man hält etwas Abstand und kommt nicht in unmittelbaren Kontakt. In diesem Bereich gibt es noch ein Verständnisproblem.“

    Der Experte appelliert an Gefahrstoff- und Maschinenlieferanten, ihre Kunden mit fundierten Informationen und Unterlagen für den korrekten und sicheren Umgang mit ihren Produkten zu unterstützen. Und er nimmt die privaten Sachverständigen in die Pflicht: „Sie sollten bei der Anlagenprüfung auf vorgefundene Mängel eingehen und den Betreibern Hinweise zur Mängelbeseitigung oder -vermeidung geben. Reine Ergebnisberichte bieten dem Betreiber meist keine Lösung und Mängel werden aus Unkenntnis nicht oder falsch behoben. Der Sachverständige sollte also den Betreiber an seinem Wissen teilhaben lassen.“

    Gebanntes Schweigen herrschte beim Vortrag von Dr. Helmut Loibl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für EEG-Vergütung und -Voraussetzungen. Er referierte zu den Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Biogasanlagen und wies darauf hin, dass der Betrieb einer Anlage ohne gültige Genehmigung drastische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Neben Bußgeldern droht auch die Rückforderung ausgeschütteter Vergütungen, unter Umständen im sechsstelligen Bereich. „Die Betreiber wissen das im Prinzip, aber dass sie es so intensiv und eindringlich gesagt bekommen haben, war für einige doch etwas ernüchternd“, so Seminarleiter Grundner.

    Anton Hinterholzner von Fliegl Dosiertechnik hat die meineumwelt GmbH für die Veranstaltung in die Fliegl Zentrale eingeladen. „Natürlich möchten wir für den Kunden auch nach dem Anlagenkauf präsent bleiben. Es geht nicht nur ums Geschäft, sondern auch darum, den Kontakt zu pflegen und Hilfestellung zu geben.“ Etwa 60% der Teilnehmer waren Kunden von Fliegl.

    Ende Januar und im Februar wird Alois Grundner weitere derartige Schulungen durchführen, dann voraussichtlich wieder im Herbst, nach der Landwirtschaftssaison. „Die Zielsetzung ist, ein Pflichtseminar zu anzubieten, das auch als interessant wahrgenommen wird, in dem wir die Leute mitnehmen und sensibilisieren für die wichtige Thematik, mit der sie sich tagtäglich beschäftigen. Und wir wollen der Öffentlichkeit zeigen, dass sich die Anlagenbetreiber weiterbilden, um den geltenden Sicherheitsstandards gerecht zu werden.“

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