„Die Anlage zeichnete sich in der DLG-Prüfung insbesondere durch die hohen Abscheidegrade für Staub und Ammoniak aus“, fasste DLG-Prüfingenieur Tommy Pfeifer die Prüfungsergebnisse zusammen. Er ergänzte: „Die vom DLG-Prüfrahmen vorgegebenen Abscheidegrade von jeweils mindestens 70 % wurden deutlich übertroffen.“ Die umfangreichen Detailergebnisse enthält der DLG-Prüfbericht 6224, der kostenfrei unter www.dlg-test.de/stallbau heruntergeladen werden kann.
Der DLG-SignumTest ist die umfassende Gebrauchswertprüfung der DLG nach unabhängigen und anerkannten Bewertungskriterien für landtechnische Produkte. Der DLG-SignumTest bewertet neutral die wesentlichen Merkmale des Produktes von der Leistungsfähigkeit und Tiergerechtheit über die Haltbarkeit bis hin zur Arbeits- und Funktionssicherheit. Diese werden auf Prüfständen sowie unter verschiedenen Einsatzbedingungen genauso geprüft und bewertet wie die Bewährung des Prüfgegenstands bei einer praktischen Erprobung im Einsatzbetrieb. Die genauen Prüfbedingungen und -verfahren, wie auch die Bewertung der Prüfungsergebnisse werden von den jeweiligen unabhängigen Prüfungskommissionen in entsprechenden Prüfrahmen festgelegt und laufend auf den anerkannten Stand der Technik sowie den wissenschaftlichen Erkenntnissen und landwirtschaftlichen Erfordernissen angepasst. Die Prüfungen erfolgen nach Verfahren, die eine objektive Beurteilung aufgrund reproduzierbarer Werte gestatten. Die erfolgreiche Prüfung schließt mit der Veröffentlichung eines Prüfberichtes sowie der Vergabe des Prüfzeichens ab.
In diesem DLG-SignumTest wurde die Abluftreinigungsanlage der Firma Big Dutchman International GmbH auf ihre Eignung zur Emissionsminderung von Staub, Ammoniak und Geruch aus dem Abluftstrom einstreuloser Schweinehaltung für Oberflurabsaugung geprüft. Grundlage für die Prüfung ist eine Auslegung der Lüftungsanlage nach DIN 18910, die Einhaltung der beschriebenen verfahrenstechnischen Parameter zur Abscheidung von Ammoniak und Staub zu jeweils mindestens 70 %. Im Austritt des Wäschers dürfen 300 GE/m³ nicht überschritten werden und zusätzlich darf kein Rohgasgeruch im Reingas wahrnehmbar sein.