„Die wassergefüllte Kuhmatratze hat die Anforderungen mit deutlich besseren als den geforderten Ergebnissen erfüllt“, so DLG-Prüfingenieur Dr. Harald Reubold bei der Vorstellung des DLG-Prüfberichts. Er ergänzte hinsichtlich der Bedeutung der DLG-Prüfung: „Tierwohl macht natürlich vor Ländergrenzen nicht halt. Auch ohne zusätzliche Förderung wie zum Beispiel in Deutschland, nehmen die Tiere besonders komfortable Liegeboxbeläge sehr gut an.“
Im Prüfprogramm für verformbare Liegematten für die Tiere der Rindergattung gemäß schweizerischer Ethoprogrammverordnung vom 25. Juni 2008, Anhang 3 werden unter anderem Kuhkomforteigenschaften und Tiergesundheit bewertet. Für die Kuhkomforteigenschaften werden Verformbarkeit und Elastizität im Neuzustand und nach Dauertrittbelastung auf Prüfständen bestimmt und die Tiergesundheit über Gelenksbonitierung und Verhaltensbeobachtungen auf mindestens drei Einsatzbetrieben vor und nach einer jeweils mindestens dreimonatigen Stallhaltung ermittelt. In allen sieben Prüfkriterien konnte das GEA-Akwasoft Wasserbett punkten.
Die detaillierten Ergebnisse der DLG-Prüfung enthält der Prüfbericht 6350, der kostenfrei unter http://www.dlg.org/akwasoftwasserbett.html abgerufen beziehungsweise als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.
Veröffentlicht von: Magdalena Esterer, Klaus Esterer