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BvL: Vereinfachte Straßenverkehrszulassung bei Futtermischwagen durch EU-Typengenehmigung

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Ab sofort können sich viele Kund*Innen der Bernard van Lengerich Maschinenfabrik GmbH & Co. KG (BvL) den Gang zum Straßenverkehrsamt sparen: Die meisten gezogenen Futtermischwagen des Fütterungstechnikherstellers aus Emsbüren sind nun durch eine sogenannte EU-Typgenehmigung ab Werk zugelassen.

Die EU-Typengenehmigung vereinfach die Zulassung vieler BvL Futtermischwagen.

Die Typgenehmigung ist ein europaweit gültiges Verfahren, bei dem Fahrzeuge oder Fahrzeugteile geprüft und genehmigt werden – in Deutschland zum Beispiel durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wenn ein Fahrzeugtyp alle Anforderungen erfüllt, dürfen alle baugleichen Maschinen EU-weit verkauft und zugelassen werden – ohne Einzelprüfung durch das Straßenverkehrsamt.

Dadurch ergeben sich mehrere Vorteile: So ist keine Einzelzulassung mehr nötig und die Maschine kann direkt mit einem Wiederholungskennzeichen im Straßenverkehr eingesetzt werden. Auch ist eine höhere zulässige Geschwindigkeit möglich – die Genehmigung gilt in Deutschland und vielen weiteren EU-Ländern bis 30 km/h (bisher und länderspezifisch teilweise weiterhin 25 km/h). Ebenso ist eine größere Breite zulässig. Statt 2,55 m sind jetzt bis zu 3 m Breite erlaubt. Wichtig zu wissen ist, dass in diesem Fall die Maschinen mit Warntafeln gekennzeichnet sein müssen.

Zu beachten ist, dass die EU-Typgenehmigung nur für Neumaschinen gilt. Sie kann nicht nachträglich für ältere Maschinen ausgestellt werden. Maschinen, die nicht unter die Typgenehmigung fallen, können weiterhin über eine Einzelgenehmigung zugelassen werden.

Quelle: Bernard van Lengerich Maschinenfabrik GmbH & Co. KG (www.bvl-farmtechnology.com)

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