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Neues DLG-Merkblatt 511: Aufstallungsmöglichkeiten von Sauen im Abferkelbereich

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Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Anforderungen und vielfältiger Buchtensysteme bietet das DLG-Merkblatt 511 „Aufstallungsmöglichkeiten von Sauen im Abferkelbereich“ eine praxisnahe Orientierung, um geeignete, tiergerechte und rechtskonforme Lösungen für die Abferkelung zu bewerten. Das neue DLG-Merkblatt bündelt Wissen aus Forschung, Praxis und Regulatorik und steht kostenlos zum Download zur Verfügung.

Im neuen DLG-Merkblatt 511 werden die Systeme werden mit Blick auf Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitssicherheit und Arbeitsabläufe eingeordnet.

Das DLG-Merkblatt 511 stellt zunächst die gesetzlichen Vorgaben in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vor und ordnet anschließend verschiedene Aufstallungsmöglichkeiten anhand ihrer baulichen und funktionalen Anforderungen ein.

Eine Abferkelbucht muss gemäß TierSchNutztV mindestens 6,5 m² groß sein und ein ungehindertes Umdrehen der Sau in der Bucht ermöglichen. Für den geschlossenen Ferkelschutzkorb gilt eine Liegefläche von mindestens 2,20 m Länge. Die Sau darf höchstens fünf Tage um die Geburt fixiert werden. Weitere Vorgaben betreffen Ferkelnest, Boden und die Vorgabe von 11 mm Spaltenweite für Saugferkel.

Darauf aufbauend beschreibt das Merkblatt verschiedene Systeme. In Bewegungsbuchten wird die Sau nur vorübergehend fixiert; geöffnete Seitenteile erweitern die Bewegungsfläche. Bei der freien Abferkelung bleibt die Sau grundsätzlich unfixiert. Schutzbügel oder Abtrennungen schützen Ferkel und Betreiber. Abferkelbuchten mit Auslauf erweitern den Aktivitätsbereich von Sau und Ferkeln und ermöglichen noch mehr Bewegungsfreiheit.

Die Systeme werden mit Blick auf Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitssicherheit und Arbeitsabläufe eingeordnet. Ein Abschnitt vergleicht die EU-Rechtslage: In den Niederlanden soll die Haltung ferkelführender Sauen bis spätestens 2040 in Bewegungsbuchten erfolgen; Dänemark plant Neuregelungen, nennt dafür aber kein konkretes Datum. Für Polen und Frankreich sind derzeit keine neuen Vorgaben geplant. In Österreich gilt für Saugferkel eine maximale Spaltenweite von 10 mm und damit eine engere Vorgabe als im EU-Standard von 11 mm. Im Nicht-EU-Mitgliedsstaat Schweiz herrscht bereits seit 2007 ein Kastenstandverbot.

Verfasst wurde das DLG-Merkblatt 511 von Prof. Dr. Martin Ziron (Vorsitzender im DLG-Ausschuss für Technik in der Tierhaltung und Ann-Kathrin Borghoff, beide FH Südwestfalen, sowie den weiteren Mitgliedern im DLG-Ausschuss Technik in der Tierhaltung.

Das DLG-Merkblatt 511 „Aufstallungsmöglichkeiten von Sauen im Abferkelbereich“ steht zum kostenlosen Download zur Verfügung unter: www.dlg.org/mediacenter/dlg-merkblaetter/dlg-merkblatt-511-aufstallungsmoeglichkeiten-von-sauen-im-abferkelbereich

Quelle: DLG e.V., Bild: Ziron, 2026 / Bearbeitung DLG (www.dlg.org)

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