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Jetzt Termine bei der DEULA nachfragen: Weiterbildung für Berufskraftfahrer muss alle fünf Jahre wiederholt werden

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Artikel eingestellt am:
29.12.2014, 18:27

Quelle:
Bundesverband DEULA e.V.
www.deula.de

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Lkw-Fahrer sind seit dem 10. September 2009 verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt für den Güterverkehr und damit für Fahrerinnen und Fahrer von Lkw (ab 3,5 to zGG.) im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr. Die Weiterbildungsmaßnahme betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind. Mit Beginn des nächsten Jahres beginnt also die zweite Welle der Qualifizierungsmaßnahmen. Es ist deshalb wichtig, sich rechtzeitig einen Lehrgangstermin zu sichern. Die Bildungszentren der DEULA bieten ab Dezember die erforderlichen Weiterbildungsmodule an.

Die Weiterbildung umfasst die fünf Module „Ecotraining“, „Ladungssicherung“, „Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr“, „Kraftfahrer als Imageträger“ sowie „Sicherheit gewährleisten - Risiken vorbeugen“. Die Weiterqualifikation umfasst fünf Tage im Block oder einzelne Tagesschulungen. Führerscheine, die bis zum 09.09.2011 umgeschrieben wurden, können bis spätestens 09.09.2016 ohne Weiterbildung genutzt werden.

Für die Terminabgleichung und für weitere Informationen stehen Ihnen die Experten der DEULA-Bildungszentren gerne zur Verfügung. Die Termine der Lehrgänge sind auf den Internetseiten der DEULA-Bildungszentren veröffentlicht. Einen guten Überblick rund um das Thema Berufskraftfahrer gibt auch die Internetseite www.eu-bkf.de.

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