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DBFZ veröffentlicht Hintergrundpapier zu Auswirkungen der Novellierung des EEG 2014

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Artikel eingestellt am:
29.3.2014, 7:33

Quelle:
Deutsches BiomasseForschungsZentrum (DBFZ)
www.dbfz.de

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Im politischen Diskurs wurden mit Blick auf die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG) deutliche Einschnitte für die Bioenergie angekündigt. Im aktuell vorliegenden Entwurf sind die Streichung der Rohstoffvergütungen, die Mengenbegrenzung des jährlichen Ausbaus sowie deutliche Veränderungen im Hinblick auf eine Flexibilisierung des Anlagenbestandes zentrale Punkte für den Bioenergiesektor. Nur die bisher begrenzt effektiven Vergütungen für spezielle Anlagen zur Behandlung von Rest- und Abfallstoffen sollen beibehalten werden. Das nun vom DBFZ veröffentlichte Hintergrundpapier spricht die Schwachpunkte der geplanten Novellierung an, skizziert deren Auswirkungen und gibt Empfehlungen zur Anpassung der gegenwärtig vorliegenden Vorschläge.

Das EEG hat, so das DBFZ, seit dem Jahr 2000 erfolgreich den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien unterstützt. Der Bestand Bioenergieanlagen in Deutschland umfasste laut DBFZ Ende 2013 ca. 9.800 Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von rund 5.480 MWel. Gemessen an der Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland, so das DBFZ weiter, nimmt die Biomasse mit einem Anteil von rund 65% eine bedeutende Rolle ein. Rund 1/3 der Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien werde derzeit aus Biomasse bereitgestellt. Die Stromerzeugung erfolge dabei überwiegend in Form der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), so dass neben Strom auch erneuerbare Wärme bereitgestellt werde. Nach einem Boom in den Jahren 2009 bis 2011 wurde der Zubau, so das DBFZ, durch die Neustrukturierung und Vergütungsabsenkungen des EEG 2012 deutlich gedrosselt. Außerdem wurden laut DBFZ mit dem EEG 2012 durch die Einführung der Markt- und Flexibilitätsprämie wichtige Weichen für die zukünftigen Anforderungen an die Bioenergie gestellt. Der dadurch erreichte, gegenüber den Vorjahren deutlich reduzierte, Zubau an Bioenergieanlagen liege in einem Bereich, der ein maßvolles, nachhaltiges und notwendiges Wachstum zulasse – und notwendig sei.

Mit der geplanten Novellierung im Sommer 2014 laufe die Politik Gefahr, den moderaten Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse weitgehend zu beenden. Für die in den letzten Jahren so erfolgreich etablierten Technologielinien besteht, so das DBFZ, das Risiko eines kompletten Ausbau- und damit auch Entwicklungsstopps. Für den bereits existierenden umfangreichen Anlagenbestand zeige der aktuelle Entwurf keine Perspektive auf und setze die bisher geleistete Entwicklung aufs Spiel. Auf diesen Sachverhalt wurde bereits von 65 Forschungsnehmern des Förderprogrammes „Energetische Biomassenutzung“ des BMWi in einem gemeinsamen Statement hingewiesen. Weitere Informationen hierzu sind unter https://www.dbfz.de/web/presse/pressemitteilungen-2014/geplante-neuregelungen-im-eeg-lassennahezu-keinen-wirtschaftlichen-betrieb-von-neuen-bioenergieanlagen-zu.html verfügbar.

Bioenergie ist, so das DBFZ, ein wichtiger Baustein im derzeitigen und zukünftigen System der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Mit der seit 2012 beginnenden Ausrichtung zur zunehmenden Flexibilisierung könne Bioenergie zukünftig einen Teil der fluktuierenden erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie ausgleichen. Durch ihre Regelbarkeit komme der Bioenergie eine besondere Bedeutung zu, sie nähme dadurch eine Vorreiterrolle im Energiesystem ein. Um diesen Status Quo erhalten zu können, sind laut DBFZ folgende Anpassungen unbedingt notwendig: Beibehaltung der Rohstoffvergütung für ökologisch erwünschte Substrate/Brennstoffe sowohl zur Biogaserzeugung als auch für Festbrennstoffe, Beibehaltung der Flexibiliätsprämie des EEG 2012 als kostengünstiges effizientes Anreizsystem, Klärung des Anlagenbegriffs für Biomethan und Biogas-Satelliten-BHKW, Sicherstellung des Zubaus flexibler Kapazitäten durch Bezug des Ausbaukorridors auf die Stromerzeugung aus Biomasse anstelle der installierten Leistung sowie klare Regelungen beim Emissionsminderungsbonus und beim Landschaftspflegebonus für Bestandsanlagen.

Das vom DBFZ herausgegebenes Hintergrundpapier mit dem Titel „Auswirkungen der gegenwärtig diskutierten Novellierungsvorschläge für das EEG 2014“ ist im PDF-Format unter https://www.dbfz.de/web/fileadmin/user_upload/Presseinformationen/2014/Hintergrundpapier_Bioenergie_EEG.pdf verfügbar.

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