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DBFZ fordert mehr Anreize und Perspektiven für Bioenergie im EEG 2020

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Artikel eingestellt am:
09.6.2020, 7:27

Quelle:
Deutsches BiomasseForschungsZentrum (DBFZ)
www.dbfz.de

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit seiner Einführung im Jahr 2000 das zentrale Steuerungsinstrument zur Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse. Im Vorfeld der anstehenden Novellierung 2020 plädieren Wissenschaftler*Innen des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) in einem Positionspapier für eine wirtschaftliche Perspektive für Biomasseanlagen sowie die Weiterführung der Flexibilisierung und Güllevergärung.

In ihrem Positionspapier „Empfehlungen zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2020 und zur zukünftigen Förderung von Bioenergie“ fordern die Wissenschaftler*Innen um die Leipziger Bioenergie-Expertin Prof. Dr. Daniela Thrän (DBFZ/UFZ/Universität Leipzig) unter anderem, dass die bedarfsgerechte Strombereitstellung aus Biomasse eine wichtige Zukunftsoption im Energiesystem bleiben muss: „Bioenergie kann bei steigenden Anteilen von Wind- und Solarstrom im Energiesystem zur Deckung des zunehmenden Bedarfs an flexibler Stromerzeugung und somit zur Beschleunigung der Energiewende beitragen. Durch das Verdrängen fossiler Energien und zusätzliche Emissionsminderungen durch die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern unterstützt Bioenergie außerdem das Erreichen der nationalen Klimaziele. Aus diesen Gründen sollte das künftige EEG Biomasse-Anlagen weiterhin eine wirtschaftliche Perspektive geben“, so Prof. Thrän.

Konkret wird hierzu die Festlegung neuer Ausschreibungsvolumina vorgeschlagen, wobei temporäre Mehrkosten im Energiesystem mit der Sicherung von Akzeptanz und technischem Know-How für den Betrieb von Biomasseanlagen abzuwägen sind. Daneben sollte die Nachhaltigkeit der Biomasseverstromung durch die Knüpfung der weiteren Förderung an die Einhaltung der RED-II-Kriterien für Biomasseverstromung gestärkt werden. Um weitere Fortschritte bei der Emissionsminderung aus Gülle zu ermöglichen und gleichzeitig die Kosten zu begrenzen, wird zudem eine Differenzierung der Vergütung anhand der Bemessungsleistung empfohlen.

Mit ihren Vorschlägen für die zukünftige Förderung von Bioenergie durch das EEG verfolgen die Leipziger Forscher*Innen das Ziel, die weitere Nutzung solcher Technologiekonzepte sicherzustellen, die relevante Mehrwerte für die Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem im Jahr 2050 bieten können (Bioenergie als Zukunftsoption). Neben der Verringerung von Treibhausgasen sind allerdings auch Aspekte wie die Wertschöpfung und dezentrale Deckung von Eigenbedarfen an Strom und Wärme im ländlichen Raum zu berücksichtigen. Die Wissenschaftler*Innen des DBFZ plädieren darüber hinaus dafür, die Förderung der Biomassenutzung mittelfristig grundlegend zu überdenken und zu prüfen, ob eine Ausrichtung unmittelbar am Umfang vermiedener Treibhausgase möglich ist.

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