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Neue Düngeverordnung: Die RAUCH Düngerstreuer erfüllen die höchsten Anforderungen

von und

Seit Mitte Januar ist eine Überarbeitung der Düngeverordnung rechtskräftig. Unter anderem ist hierbei auch die Technik zur Ausbringung von Mineraldünger betroffen. So wird zum einen vorgeschrieben, dass nur Maschinen verwendet werden dürfen, die dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen. Des weiteren werden Grenzabstände neu geregelt. Grenzt zum Beispiel ein ebenes Feld an ein Gewässer, so darf ein Randstreifen von 3 Meter nicht gedüngt werden, mit Ausnahme es werden „Düngerausbringungsgeräte“ verwendet, welche die genaue Platzierung des Düngers ermöglichen.

Der Stand der Technik sowie strenge Anforderungen für das Streuen an der Feldgrenze sind in der europäischen Umweltnorm für Düngetechnik (EN 13739) seit 2003 beschrieben. Diese Norm schreibt den Herstellern vor, wie die Technik auszusehen hat, damit möglichst umweltgerecht Dünger ausgebracht werden kann.

Die Maschinen von RAUCH - MDS, AXIS und AXERA mit Grenzstreueinrichtung Telimat oder GSE, sowie der hydraulische Streuer AXERA H, als auch der Gestängestreuer AERO und AGT entsprechen den strengen Vorgaben dieser EU Norm. Somit braucht der Randstreifen von 3 Meter mit diesen Streuern nicht ungedüngt bleiben.

Quelle: Rauch Landmaschinenfabrik GmbH (www.rauch.de)

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