Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Dr. Michael Lichtenauer liegt auf den Gebieten Gesellschafts-, Vermögens-, Kapitalanlage- und Erbrecht. Er ist Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten beziehungsweise Beiräten von deutschen und US-amerikanischen Unternehmen.
Das Amtsgericht hat die Bestellung von Dr. Michael Lichtenauer bis zur nächsten Hauptversammlung der Deutz AG am 6. Mai 2010 befristet.
Veröffentlicht von: Magdalena Esterer, Klaus Esterer