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MT-Energie präsentiert neues Anlagenkonzept für 75-kW-Biogasanlagen

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Artikel eingestellt am:
07.7.2014, 7:27

Quelle:
MT-Energie GmbH
www.mt-energie.com

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Im Zuge der aktuellen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die MT-Energie GmbH, Zeven, ein neues Konzept für 75-kW-Biogasanlagen entwickelt. Denn im EEG 2014 gewinnt, so MT-Energie, der Einsatz von Abfall- und Reststoffen weiter an Bedeutung, und die Energieproduktion mit Gülle bleibe attraktiv. Das Anlagenkonzept MT-Farm soll wachsenden Tierproduktionsbetrieben eine wirtschaftliche energetische Nutzung verfügbarer Güllemengen ermöglichen. Auf der Tarmstedter Ausstellung (11. bis 14. Juli 2014) wird der Zevener Biogasspezialist interessierte Landwirte in Zelthalle 3 intensiv dazu beraten.

Die Besonderheit der auf das EEG 2014 ausgerichteten 75-kW-Biogasanlagen ist laut MT-Energie die funktionale technische Ausgestaltung mit besonders günstigen Investitionskosten. Für die Stromeinspeisung sieht das EEG 2014 einen einheitlichen Tarif in Höhe von 23,73 Cent pro Kilowattstunde bis 75 kWel vor. Voraussetzung hierfür ist die Biogaserzeugung mit einem Massenanteil von mindestens 80 Prozent Gülle zuzüglich sonstiger Substrate, mit Ausnahme von Geflügelmist und Geflügeltrockenkot. So haben laut MT-Energie Biogasanlagen mit Güllemengen von rund 10.000 m³ bei etwa 9 Prozent Trockenmasse mit einem Umsatz von 146.000 Euro die günstigsten Gewinnaussichten. Dies gelte insbesondere, wenn Aufstallungen bereits mit Faltschieberentmistung und außen liegender Behälterlagerung ausgestattet oder entsprechende Wachstumsschritte vorgesehen seien.

Es entstehen, so MT-Energie, praktisch kaum Substratkosten. Zudem blieben diese auch langfristig kalkulierbar, da die Abhängigkeit von Faktoren wie Pflanzenanbau, Düngemittel, Pflanzenschutz und Pachtpreisen sehr gering sei. Damit entfalle auch die Diskussion über Flächenkonkurrenz zwischen Energiepflanzenund Futterpflanzenbau beziehungsweise Ernährungswirtschaft.

Gärreste können, so MT-Energie, bei dieser Anlagenklasse im offenen Endlager gesammelt werden, sofern ausschließlich Gülle im Sinne des § 5 Nr. 19 des Düngegesetzes eingesetzt wird. Daher lassen sich laut MT-Energie bestehende Güllebehälter in der Regel sehr gut in das Anlagenkonzept integrieren; zusätzliche Investitionen in deren Abdeckung seien nicht erforderlich. Ein weiterer Vorteil bestehe in der hohen Akzeptanz einer umweltorientierten Gülleverarbeitung.

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