Seit dem 1. April 2011 müssen in Deutschland installierte netzgekoppelte Photovoltaikwechselrichter mit direkter Mittelspannungsanbindung ihre Konformität mit der BDEW-Richtlinie über das Einheitenzertifikat nachweisen. Die ersten Anforderungen der Richtlinie, die wegen des starken Zubaus an Solarstromanlagen eingeführt wurde, traten bereits 2009 in Kraft. Sie verlangt, dass Photovoltaikwechselrichter bei einem kurzzeitigen Ausfall des Netzes nicht mehr abschalten, sondern das Netz dynamisch stützen müssen. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen künftig die statische Spannung halten, indem sie Blindleistung liefern beziehungsweise beziehen und dadurch Spannungsschwankungen im Netz ausgleichen.
„Die Mittelspannungsrichtlinie stellt sicher, dass der Ausbau der Photovoltaik auch in Zukunft ungebremst vorangehen kann“, sagt Hans-Thomas Fritzsche, Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft von Sputnik Engineering in Neuhausen. „Ich freue mich, dass unsere Geräte die geltenden Anforderungen erfüllen und das nötige Zertifikat rechtzeitig erhalten haben.“
Veröffentlicht von: Magdalena Esterer, Klaus Esterer