Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Darin wird die gesetzlich vorgeschriebene Größe der Gärsaftbehälter unter Einbeziehung der anteiligen Niederschlagsmenge der größten Silokammer zuzüglich der Rangierplatte definiert. Dadurch erhöhen sich die benötigten Lagerkapazitäten der Gärsaftbehälter um ein Vielfaches. Eine Nachrüstung der bestehenden Lagerbehälter ist in den meisten Fällen erforderlich. Als Richtwert kann angesetzt werden, dass die neuen Anforderungen – abhängig von der mittleren monatlichen Niederschlagsmenge – das acht- bis zehnfache der bisherigen Lagerkapazitäten betragen.
Für eine einfache Nachrüstung respektive Erweiterung der Gärsaft-Lagerkapazität bietet Böck jetzt die neuen Gärsaftbehälter von 35 bis 300 m³ Fassungsvermögen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK) an, die nach Herstellerangaben eine entsprechende Zulassung durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) besitzen und somit die Anforderungen gemäß AwSV erfüllen. Damit entfällt laut Böck die wasserrechtliche Eignungsfeststellung nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die neuen Böck Gärsaftbehälter sind mit einer Leckage-Überwachung und einer mechanischen Füllstandsanzeige ausgestattet. Sie werden individuell angefertigt und oberirdisch aufgestellt. Damit fallen keine aufwendigen Erdarbeiten an. Der bisherige Gärsaftbehälter dient als Zwischenspeicher.
Der Gärsaftbehälter wird laut Böck schlüsselfertig durch eine Fachfirma komplett an einem Tag geliefert und montiert. Nach der Montage erfolgt die Abnahme durch den TÜV.
Für den Gärsaftbehälter bietet Böck nach eigenen Angaben über den Böck-Vorteilskauf interessante Finanzierungsmöglichkeiten bis zu 60 Monaten.
Veröffentlicht von: Magdalena Esterer, Klaus Esterer