Im neuen Abkommen werden einige Bereiche neu geregelt, unter anderem werden Qualitätsstandards der Ausbildung neu definiert. Änderungen gibt es hinsichtlich der finanziellen Unterstützung und der Ausstattung der Bildungszentren mit Lernmedien zum Thema Arbeit und Gesundheitsschutz. Neu geregelt sind zudem die Ausstattung der Lehrräume mit Hinweisen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die regelmäßige Teilnahme der Technischen Aufsichtspersonen am Unterricht.
„Den Auszubildenden müssen von Beginn an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz näher gebracht werden“, so SVLFG-Vorstandsvorsitzender Spahn. „Für sie muss es in ihrer Ausbildung selbstverständlich werden, ihren Arbeitsplatz und ihr Verhalten auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auszurichten.“ Für Dr. Karl Thoer bietet das neue Abkommen eine gute Möglichkeit, frühzeitig den Grundstein für sicheres Verhalten am Arbeitsplatz zu legen sowie das Bewusstsein für den Erhalt der eigenen Arbeitskraft zu stärken.
In Zukunft werden weitere Präventionsmaßnahmen der SVLFG für sicheres Arbeiten von Berufsanfängern folgen. Das „Azubi-Programm für grüne Berufe“, das als Pilotprojekt im Bundesland Nordrhein-Westfalen schon seit zwei Jahren erfolgreich durchgeführt wird, ist ein weiterer Baustein eines gelungenen Präventionsangebotes in der Berufsausbildung.
Die Anfänge der Kooperation zwischen den DEULA-Schulen und den damaligen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften reichen in das Jahr 1968. Damals gelang es, die Präventionsarbeit in den praktischen Teil der Landwirtschaftsausbildung auf überbetrieblicher Ebene zu integrieren. Heute geht es zudem um den Gesundheitsschutz. Die Auszubildenden sollen die Einflüsse von Nässe, Lärm, Vibration und anderen Belastungen auf ihren Körper kennen lernen, um Maßnahmen wie Hautschutz, Körperschutzmittel und Ausgleichsübungen zur Rückengesundheit ableiten zu können. Daraus ergeben sich zahlreiche Erweiterungen der Lehrinhalte.
Veröffentlicht von: Magdalena Esterer, Klaus Esterer