Der Ausschuss für Biogas bei der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) sieht die geplante Managementprämienverordnung sehr kritisch. In einer Stellungnahme zum Entwurf einer „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie“ des Bundesumweltministeriums äußert der DLG-Ausschuss sein Unverständnis darüber, dass die Managementprämie für Wind- und PV-Anlagen praktisch in Frage gestellt wird. Mit der Prämie werde die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien beschleunigt und so ein wichtiger Baustein für die Energiewende geliefert. Sie biete nicht nur für die Wind- und PV-Anlagen, sondern auch für Betreiber von Biogasanlagen eine sinnvolle Option, den produzierten Strom zu vermarkten und geeignete Strukturen zu schaffen, um überhaupt an Märkten teilnehmen zu können. Die Vielzahl der bisher schon gegründeten Erzeugergemeinschaften im landwirtschaftlichen Sektor zeigt, so der DLG-Ausschuss, dass die Landwirte die neuen Herausforderungen der bedarfsgerechten, marktorientierten Energieerzeugung annehmen. Gerade für Biogasanlagen, aber auch für Wind- und PV-Anlagen, die regelbar und damit geeignet seien, Bedarfsschwankungen auszugleichen, sei die Managementprämie äußert wichtig und sinnvoll. Die Nutzung der Regelbarkeit könne in vielerlei Hinsicht erfolgen, wobei aber hierzu Investitionen in die Anlagen- und Systeminfrastruktur erforderlich seien. Betreiber werden, so der DLG-Ausschuss weiter, jedoch nur investieren, wenn sie Investitionssicherheit haben und nicht durch kurzfristige politische Änderungen der gesetzlichen Grundlagen verunsichert werden.
Gleichwohl stellt der DLG-Ausschuss für Biogas fest, dass die aktuell vergleichsweise hohe Managementprämie für Wind- und PV-Anlagen kritisch geprüft werden sollte, um unnötige Belastungen für die Verbraucher zu verhindern. Jedoch sollte die Anpassung vorab exakt evaluiert werden und so behutsam erfolgen, dass weiterhin eine marktorientierte Vermarktung des Stroms erfolgt und nicht wieder eine Rolle rückwärts zu den EEG-Einspeisevergütungen erfolgt.
Interessenten finden die ausführliche Stellungnahme im Internet unter http://www.dlg.org/biogas.html. Auskünfte dazu erteilt die DLG. Ansprechpartner ist Dr. Frank Setzer, Geschäftsführer des DLG-Ausschusses für Biogas, Telefon 069-24788-323 oder eMail f.setzer[at]dlg[punkt]org.
Quelle: DLG e.V. (www.dlg.org)