Die politische Entscheidung zum Atomausstieg und dem geplanten Abschalten der Reaktoren im Jahr 2022 erfordert eine Intensivierung der Energieversorgung aus atomfreien Energieträgern. Ein wesentlicher Focus ist dabei auf die erneuerbaren Energien und speziell die Gewinnung von Energie durch Windenergieanlagen gerichtet. Eine Vielzahl von Grundstückseigentümern kann hiervon direkt oder indirekt betroffen sein, da der Ausbau der Energienutzung aus Windenergie eine Verteilung der Energiegewinnung in die Fläche bedeutet. Der Schlüssel zur Energiegewinnung ist also die Fläche und damit werden die Rechte der Grundstückseigentümer tangiert. Mit dem neuen DLG-Merkblatt 395 „Planung von Windenergieanlagen“ soll der Grundstückseigentümer sensibilisiert werden, welches Potenzial an Wertschöpfung auf seiner Fläche ruht, wenn diese Fläche im Zusammenhang mit Windenergienutzung steht.
Die Flexibilitätsprämie ist ein zusätzliches Förderinstrument, das der Schaffung und Nutzung von Erzeugungsflexibilität dient. Ziel ist der Anreiz von Investitionen in zusätzliche Erzeugungskapazität, Speicher und Transformatoren. Damit soll schon heute der Ausbau und die Entwicklung von Erzeugungsanlagen gefordert werden, die zukünftig das stochastische Erzeugungsverhalten der fluktuierenden Energien Wind und Solar ausregeln. Für die Biogasanlagen bedeutet diese Entwicklung, dass über ihr wirtschaftliches Ergebnis zukünftig vor allem ihre Fähigkeit entscheiden wird, dem Markt flexibel Energie zur Verfügung zu stellen. Der heute übliche Betrieb einer Biogasanlage im reinen Grundlastbetrieb wird im Vergleich dazu zukünftig wirtschaftlich weniger rentabel und somit weniger interessant sein. Das neue DLG-Merkblatt 396 „Flexibilitätsprämie bei Biogas“ informiert ausführlich über Chancen sowie die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.