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Landmaschinen im Straßenverkehr: Neue Möglichkeiten bei Überschreitung des Vorbaumaßes von 3,5 m

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Artikel eingestellt am:
26.2.2016, 18:26

Quelle:
DLG e.V.
www.dlg.org

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Mit der Verabschiedung eines Prüfrahmens und der ersten Verleihung der Prüfzeichen „DLG-ANERKANNT“ für eine erfolgreich bestandene Gesamtprüfung zweier Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme (VKMS) der Hersteller Fendt und Krone hat das Testzentrum Technik und Betriebsmittel der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.) nach eigenen Angaben einmal mehr Maßstäbe mit Auswirkung auf den Alltag vieler Landwirte gesetzt.

Inzwischen werden, so die DLG, laut einer Stellungnahme von Fachleuten aus den zuständigen Verkehrsministerien mehrerer Bundesländer Vorbau-Kamera-Monitorsysteme (VKMS) mit einem Prüfzeichen „DLG-ANERKANNT Gesamt-Prüfung“ als geeignetes technisches Hilfsmittel gemäß Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums für Anbaugeräte angesehen. Bis zur Erarbeitung bundesweit gültiger Rechtsvorschriften akzeptieren die Länder Bayern und Baden-Württemberg die geringe Einschränkung des Sichtfelds bei einem Vorbaumaß von maximal 5 m und Verwendung eines DLG-ANERKANNTEN VKMS als „Fahrer-Assistenzsystem“ mit einer Kameraposition von max. 1 m hinter der Vorderkante des Anbaugeräts oder der Arbeitsmaschinenfront. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg legen diese Vorgaben sowie weitere Ausführungsbestimmungen für entsprechende Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) bei Überschreitung des maximal zulässigen Vorbaumaßes fest. Die zusätzlich erforderlichen Erlaubnisse im Rahmen von § 29 StVO bleiben hiervon jedoch unberührt.

Die Sichtfeldprüfungen dürfen, so die DLG, nur von den nach § 13 EG-FGV vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dafür anerkannten Technischen Diensten oder von hierin erfahrenen amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstellen für den Kfz-Verkehr durchgeführt und bescheinigt werden. Das DLG-Testzentrum ist nach eigenen Angaben gemäß der oben genannten Vorschrift vom KBA als Technischer Dienst benannt.

Für Vorbaugeräte an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen kann laut DLG ein Nachweis im Sinne des amtlichen Merkblatts mit einer aussagefähigen Bescheinigung geführt werden, die auch die wichtigsten Bezugsgrößen der möglichen Trägerfahrzeuge aufführen muss. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit eigener Betriebserlaubnis kann mit dieser Bescheinigung eine Ausnahmegenehmigung für die Betriebserlaubnis beantragt werden.

Die DLG-Prüfkriterien sehen vor, dass für jeden Anbautyp eine eigene Prüfung insbesondere in den Kriterien Sichtfeld, Schlagtest und Montage durchgeführt werden muss. Dieser Forderung stimmen die Fachleute in ihrer Stellungnahme laut DLG ausdrücklich zu. Welche Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme DLG-ANERKANNT sind und wie sie in den Prüfungen abgeschnitten haben, ist aus den unter http://www.dlg-test.de/traktorenzubehoer veröffentlichten Prüfberichten ersichtlich.

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