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Siebtes Isofluran-Narkosegerät für die Ferkelkastration von der DLG zertifiziert

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Artikel eingestellt am:
10.7.2020, 7:29

Quelle:
DLG e.V.
www.dlg.org

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Am 2. Juli 2020 hat die zuständige Expertenkommission der DLG das letzte der insgesamt sieben zur Prüfung angemeldeten Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration zertifiziert. Ausgezeichnet wurde das Gerät „Anestacia“ der GDO Precision Technology GmbH in der Ausführung mit 4 Narkosestationen (Telefon: 07223/830 66 55, eMail: anestacia[at]gdo-gmbh[punkt]com).

Da das Anestacia in der Variante mit drei Narkosestationen bereits zertifiziert wurde, musste das Vier-Stationen-Gerät lediglich Teile des DLG-Prüfprogramms absolvieren. Für die Zertifizierung wurde das Gerät durch das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel Labormessungen zur Überprüfung der Narkosegaskonzentration an den Masken und Prüfungen in Praxisbetrieben vorrangig zur Beurteilung der Narkosetiefe und zur Messung der Verbräuche unterzogen.

Nach erfolgreichem Absolvieren der Tests hat die DLG-Expertenkommission nun auch dem Vier-Stationen-Gerät der GDO GmbH bestätigt, dass es die Vorgaben des DLG-Prüfrahmens „Narkosegeräte für die Ferkelkastration“ erfüllt. In diesem Prüfrahmen sind Prüfinhalte, Prüfmethoden und die entsprechenden Bewertungsschemata für Isofluran-Narkosegeräte festgelegt.

Die DLG bestätigt mit der Zertifizierung, dass die Funktionssicherheit des Anestacia gegeben ist und dass bei dessen Nutzung wichtige Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutz erfüllt werden. Sie macht damit auch den Weg frei für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte, die landwirtschaftliche Betriebe für die Anschaffung dieses Gerätes beantragen können.

Für den Anestacia wird nun wie auch für alle anderen bereits zertifizierten Geräte ein individueller Prüfbericht verfasst und veröffentlicht. In diesem werden die Testergebnisse ausführlich dargestellt und beschrieben. Der Hersteller erhält mit dem Tag der Zertifizierung sein Prüfzertifikat und Prüfzeichen, welches ab sofort auf dem getesteten Gerät angebracht werden kann.

Die DLG erläutert, dass ab dem 1. Januar 2021 in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration auch unter acht Tage alter Ferkel verboten ist. Um Maßnahmen für die Verbesserung des Tierwohls zu fördern, werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell unterstützt. Die Anschaffung solcher Geräte ist an eine Zertifizierung verknüpft und wird laut DLG mit bis zu 60 % der Gerätekosten, respektive maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert.

Der Förderantrag zur Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration kann online, unter Nutzung des elektronischen Antragssystems, gestellt werden. Nähere Infos zum Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte unter https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Ferkelnarkose/Bundesprogramm_Ferkelnarkose_node.html.

Für weitere Auskünfte steht Susanne Gäckler vom DLG-Fachzentrum Landwirtschaft unter 069/24788-381 oder s.gaeckler[at]DLG[punkt]org gerne zur Verfügung.

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